Familienrecht & Erbrecht
Auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sind wir beratend tätig und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Wir unterstützen Sie insbesondere
- bei Streitigkeiten über das Erbrecht / Vertretung in Erbscheinsverfahren
- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von berechtigten oder der Abwehr von unberechtigten Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- bei der Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen
- bei Erbauseinandersetzungen unter mehreren Miterben
- im Falle des Getrenntlebens bei der Regelung der Trennungsfolgen (insbesondere Unterhalt)
- in Ehescheidungsverfahren einschließlich der Ehescheidungsfolgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn etc.)