Verkehrsrecht
Seit Gründung der Kanzlei beraten und vertreten wir Mandanten im Verkehrsrecht. Bereits unser Kanzleigründer, Herr Rechtsanwalt Alexander Heck, war bis zu seinem Ausscheiden aus der Kanzlei Vertragsanwalt des ADAC und seit 2001 ist auch Herr Rechtsanwalt Jörg Bohne Vertragsanwalt des ADAC.
Herr Rechtsanwalt Bohne und Herr Rechtsanwalt und Notar Haag beraten Sie kompetent und engagiert in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts, z. B.:
- wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen
- wenn Sie Ärger beim Kauf oder Verkauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugs haben
- wenn Sie Probleme mit Ihrem Leasingvertrag haben
- wenn es Ärger mit Ihrer Kraftfahrzeugwerkstatt gibt
- wenn Sie unter Einfluß von Alkohol oder Drogen ein Kraftfahrzeug geführt haben
- wenn gegen Sie wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt wird.
- wenn Ihnen Punkte in Flensburg drohen weil Sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben
- wenn Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen, weil Sie bei Rot gefahren sind oder zu schnell unterwegs waren oder den erforderlichen Abstand unterschritten haben.
- Wenn die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung davon abhängig gemacht wird, daß Sie ein medizinsich-psychologisches (MPU) Eignungsgutachten beibringen oder wenn ein solches Gutachten negativ ausgefallen ist
In allen diesen oben genannten Fällen ist es erforderlich, so früh wie möglich einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Im Falle einer anwaltlichen Vertretung durch unsere Kanzlei und Anwälte für Verkehrsrecht in Frankfurt kümmern wir uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers. ADAC-Mitglieder, die keine Rechtschutzversicherung haben, können unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer eine anwaltliche Beratung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Die Kosten einer Beratung pro Jahr sind durch Ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt.